Kosten
Private Krankenversicherung/Beihilfe:
In der Regel übernimmt Ihre private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe die Kosten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. Allerdings kann je nach individuellem Versicherungsvertrag der Umfang der Leistungen variieren. Informieren Sie sich daher unbedingt vor unserem ersten Termin bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme. In der Regel bekommen Sie von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe auch entsprechende Antragsformulare.
Alle von mir erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.
Heilfürsorge:
Auch die Heilfürsorge (Polizei/Feuerwehr) übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte klären Sie auch hier im Vorfeld die Modalitäten einer Kostenübernahme.
Soldatinnen & Soldaten:
Soldatinnen und Soldaten können auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Bitte legen Sie hierzu in der ersten Sitzung eine entsprechende Überweisung Ihres Truppenarztes sowie einen entsprechenden Vordruck zur Kostenübernahme (San/Bw/0218) vor.
Selbstzahler:
Sie können selbstverständlich auch die Behandlungskosten selbst tragen (ein Antragsverfahren ist somit nicht notwendig). Wir werden in den ersten Sitzungen daher auch über die ungefähr zu erwartenden Kosten sprechen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt wiederum analog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung:
Aktuell kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für Versicherte, welche keinen Therapieplatz bei einer niedergelassenen Kollegin/einem niedergelassenen Kollegen mit Kassenzulassung finden, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, Behandlungskosten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet zu bekommen. Hierfür ist jedoch ein umfangreiches Prozedere zu befolgen, welches hier im Detail beschrieben ist.