Ablauf einer Behandlung

Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch bzw. per E-Mail Kontakt zu mir auf. Bitte denken Sie daran, aus Datenschutzgründen keine Details zu Ihrer Person bzw. zu Ihrer Krankengeschichte per E-Mail zu übermitteln. Ich werde mich dann bei Ihnen zur Vereinbarung eines ersten Gesprächstermins melden. In bis zu 5 sogenannten probatorischen Sitzungen können wir Ihre aktuelle Problematik sowie Ihr Behandlungsanliegen klären. Am Ende der Probatorik treffen wir die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Therapie indiziert ist und ob wir diese gemeinsam durchführen wollen. In der Folge werden wir Therapieziele definieren und einen ersten vorläufigen Behandlungsplan aufstellen. Da ein wesentlicher Wirkfktor der Psychotherapie die sogenannte therapeutische Beziehung ist, können Sie in diesen Sitzungen auch etnscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und ob meine Arbeitsweise zu Ihnen passt.

Psychotherapie ist in der Regel indiziert bei: 

  • Affektiven Störungen (z. B. Depressionen), 
  • Angsterkrankungen, 
  • Zwangsstörungen, 
  • somatoformen Störungen, 
  • Anpassungs- und Belastungsstörungen, 
  • Essstörungen, 
  • nichtorganischen Schlafstörungen, 
  • sexuellen Funktionsstörungen sowie 
  • Persönlichkeitsstörungen


Für die Aufnahme einer neuropsychologischen Behandlung ist das Vorliegen einer erworbenen Hirnschädigung (z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, usw.; Nachweis zur ersten Sitzung über Vorbefund einer Klinik bzw. durch den Facharzt) Voraussetzung. Diese darf dabei nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Im Mittelpunkt der neuropsychologischen Therapie stehen dabei neben den Funktionsbereichen Aufmerksamkeit, Gedächtnis und exekutive Funktionen auch Aspekte der Krankheitsverarbeitung bzw. der Anpassung an die veränderten Lebensumstände. 

Für beide Behandlungsformen gilt, dass eine Sitzung in der Regel 50 min. dauert und ca. 1-2 Sitzungen pro Woche stattfinden. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf, den individuellen Behandlungszielen und den Bestimmungen der jeweiligen Kostenträger.